Sehr geehrte Eltern,
da der Schulelternbeirat, Lehrkräfte und Schulleitung aktuell immer wieder nach der weiteren Entwicklung in der Frage
G8/G9
gefragt werden, möchte ich Ihnen dazu ein paar Informationen zukommen lassen:
Der Entwurf zur Änderung des Schulgesetzes sieht vor, dass Schulen darüber entscheiden können, ob sie einen acht- oder neunjährigen Bildungsgang (G8, G9) oder beide Formen anbieten wollen. Die Entscheidung darüber treffen voraussichtlich Schulleiter, Schulkonferenz und Schulträger „im Einvernehmen“. Darüber hinaus möchte das Ministerium sicherstellen, dass Eltern und Schüler in „zumutbarer Entfernung“ beide Bildungsgänge, G8 und G9, vorfinden. Die Oberstufe wird für beide Formen gleich sein.
Da das weitere Verfahren in den Schulen von der Verabschiedung der Schulgesetzänderungen und dem Vorliegen der entsprechenden Ausführungsverordnungen abhängt, kann erst im kommenden Schuljahr eine Entscheidung für unsere Schule getroffen werden.
Der Schulelternbeirat und die Schulkonferenz werden jeweils informiert, sobald es neue oder weitere Informationen gibt.
Verbesserungen in den G8-Klassen
Im G8-System wird es im kommenden Schuljahr weitere Verbesserungen geben: Jede Klasse wird so genannte Intensivierungsstunden erhalten, in denen mit jeweils der Hälfte der Schülerinnen und Schüler der Klassen besondere Fördermaßnahmen durchgeführt werden. Dies können zum Beispiel zusätzliche Übungseinheiten, Wiederholung von Stoff, Verbesserung der Methodenkenntnisse und andere Fördermaßnahmen sein, für besonders leistungsstarke Schüler aber auch zusätzliche Angebote. Die für die Intensivierung notwendigen Stunden werden nicht zusätzlich gegeben, sondern aus der aktuellen Stundentafel genommen, so dass tatsächlich eine Verbesserung der Lern- und Entwicklungsmöglichkeiten für die Schüler eintritt.
Befragung von Schülerinnen und Schülern zum Thema Computer- und Glücksspiel
Das Kieler Institut für Therapie- und Gesundheitsforschung (IFT-Nord - Telefon: 0431/570 29 20) führt im Auftrag des Ministeriums für Arbeit, Soziales und Gesundheit des Landes Schleswig Holstein eine landesweite Studie zu Computer- und Glücksspiel bei Jugendlichen durch. Für die Teilnahme an dieser Untersuchung wurde auch unsere Schule per Zufall ausgewählt.
Die Studie wurde vom Ministerium für Bildung und Kultur des Landes Schleswig-Holstein geprüft und die Durchführung bei uns an der Schule von mir genehmigt.
Im Rahmen der Untersuchung soll Ihr Kind schriftlich mit Hilfe eines Fragebogens befragt werden, und zwar voraussichtlich am 31. Mai 2010. Der Fragebogen kann auf Wunsch im Sekretariat der Schule eingesehen werden.
Zu Ihrer Information möchte ich hinzufügen: Die Befragung wird anonym durchgeführt. Der Name Ihres Kindes wird nicht genannt, und es sind keine Rückschlüsse auf Ihr Kind möglich. Die Teilnahme an der Befragung ist freiwillig. Eine Nichtteilnahme bringt für Ihr Kind keinerlei Nachteile.
Die Datenerhebung erfolgt in der Schule im Klassenverbund. Die Daten werden im IFT-Nord eingegeben und ausgewertet. Sollten Sie Fragen zu der Befragung haben, steht Ihnen das IFT-Nord jederzeit gerne unter der oben angegebenen Adresse zur Verfügung.
Sollten Sie wüschen, dass Ihre Tochter/Ihr Sohn nicht an der Befragung teilnimmt, teilen Sie dies bitte der Schule bis zum 28. Mai 2010 mit. Anderenfalls gehen wir von einer Teilnahme aus.
Mit freundlichen Grüßen
H. H. Viebrock