Das Problem mit dem Runterladen

Büsum (rd) Die Klasse 10a des Nordsee-Gymnasiums hat an unserem Projekt Schule macht Zeitung teilgenommen. Dabei haben die Schüler selbst Berichte verfasst. Heute veröffentlichen wir einen Text von Damaris Stenzel:
Vielen Dank, dass Sie sich für das Original entschieden haben. Das können nur die wenigsten von sich behaupten. Laut der Business Software Alliance laden nur noch 36 Prozent der Jugendlichen legale Inhalte aus dem Internet. 2006 waren es noch 43. Oft erzählen Jugendliche vom „Downloaden“ oder geben sogar damit an.
Es scheint, als seien den Jugendlichen die Folgen egal: „Erwischt werd ich bestimmt nicht“ heißt es, oder: „Das Laden ist nicht illegal!“ Doch was ist wirklich erlaubt?
Plakate und Werbung auf DVDs weisen darauf hin, dass für die Nutzung gezahlt werden muss. Doch was ist mit den bekannten Downloads? Sind sie auch strafbar?
Es gibt zum Beispiel den Youtube-MP3-Converter, der wie ein Mitschnitt aus dem Radio funktioniert. Er ist legal, solange die Musik für den privaten Gebrauch ist und nicht weiterverschickt wird. Zudem wird zwischen Verbreitung und Vervielfältigung und verboten und strafbar unterschieden: Bekommt man Musik geschickt und ist sich deren Herkunft nicht sicher, besitzt man eine Kopie und macht sich nicht strafbar, solange sie nicht gewerblich eingesetzt wird. Trotzdem ist es verboten. Das gleiche gilt für Spiele, Filme, Software und so weiter.
Das Problem ist, dass man nicht eindeutig beweisen kann, welche Herkunft die Datei hat oder zu welchem Zweck sie vorgesehen ist, also kann die Rechtsprechung von einer unerlaubten Vervielfältigung ausgehen. Das Strafmaß fällt verschieden aus. Je nach Schwere des Vergehens muss seit 2008 eine höhere Geldstrafe von mehreren Tausend Euro gezahlt werden.

aus: DLZ vom 05. Januar 2010

 

Die Ergebnisse der Online-Befragung zur Evaluation der Doppelstunden liegen vor:

Befragung der LehrerInnen

Befragung der SchülerInnen

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